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Internationales Steuerrecht -
Planung und Analyse zwischenstaatlicher Sachverhalte
Seit vielen Jahren beraten wir Inländer und Ausländer intensiv und nachhaltig
in Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung.
Regelmäßig führen wir auch Seminare zu grundsätzlichen Fragen des
Internationalen Steuerrechts und zu aktuellen Themen durch.
Bekanntlich ist das internationale Steuerrecht eine komplexe Materie und stellt
hohe Anforderungen an die Kompetenz des Beraters. Sie erfordert neben der
Beherrschung des deutschen Steuerrechts nicht nur die Kenntnis aller derzeit 88
deutschen Doppelbesteuerungsabkommen über die Ertragssteuern und der sechs
Abkommen über die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, sondern auch der
ausländischen Vorschriften. Zudem spielt das Europarecht zunehmend eine Rolle,
weil es das Steuerrecht der EU-Mitgliedsstaaten verdrängen und auch den
Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber vorrangig anzuwenden sein kann.
Die Kenntnis dieser Zusammenhänge ist heute die Grundvoraussetzung für eine
erfolgreiche Steuerplanung. Nur so kann festgestellt werden, wo sich
steuerliches "Niemandsland" befindet, in dem Einkommen und Vermögen
entweder gar nicht oder nur gering besteuert werden darf. Das Zusammenspiel der
verschiedenen Steuersysteme macht ihren steuerplanerischen Reiz aus. Insofern
stimmt die Feststellung noch, die der ehemalige Präsident des Bundesfinanzhofs
einmal so ausgedrückt hat: "Je komplizierter das Steuerrecht ist, desto
besser kann es zur Steuerminimierung genutzt werden". Dem Aufspüren
derartiger Besteuerungslücken und ihrer Umsetzung in praxistaugliche
Gestaltungen widmen wir einen großen Teil unserer Arbeitszeit.
Wenn über die Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit nachgedacht wird, so
stellt sich zunächst die Frage, welches Zielland als neuer Sitzstaat in
Betracht kommt. Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Manche sog.
Niedrigsteuerländer wie die Schweiz oder Steueroasen wie Monaco oder Andorra
erweisen sich bei genauer Analyse des Gewollten als echte Steuerfallen. Manche
Hochsteuerländer dagegen, etwa Österreich und Spanien, entpuppen sich als in
Teilbereichen als wahre "Steuerparadiese". Ob das eine oder das andere
Land die richtige Wahl ist, hängt vom Standort Ihres Vermögens, der Art Ihrer
Einkünfte und davon ab, wo diese Einkünfte generiert, d.h. erwirtschaftet
werden. Oftmals empfiehlt es sich, nicht "alle Brücken hinter sich
abzubrechen", sondern einen Wohnsitz im Inland beizubehalten.
Deutschland - der optimale Standort für Nicht-EU-Ausländer
Leider ist weithin unbekannt, daß Deutschland für Ausländer ein wahres
Steuerparadies sein kann. Dies gilt insbesondere für Ausländer, die in
Nicht-EU-Staaten (etwa in Russland) ansässig sind, und die in anderen
EU-Staaten oder in den USA Kapital anlegen oder Unternehmenseinkünfte erzielen
wollen. Möglich wird dies durch die geschickte Nutzung des deutschen
Gesellschafts- und Steuerrechts in Verbindung mit den
Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit den EU-Staaten und den USA
abgeschlossen hat. Beispielhaft seien hier nur das Rechtsinstitut des
Nießbrauchs und die Beteiligung an deutschen Immobilienfonds genannt.
Mandanten und Beratungsleitungen
- ausländische Unternehmen aller Rechtsformen mit Niederlassungen in
Deutschland,
- deutsche Unternehmen aller Rechtsformen mit Niederlassungen im Ausland,
deutsche Kapitalgesellschaften, die ihre Geschäftsleitung in das Ausland
verlegen,
- ausländische Dienstleister mit Beteiligungen an deutschen
Personengesellschaften,
- deutsche Unternehmen mit Personengesellschaftsbeteiligungen im Ausland,
- Entwicklung von Strukturen für die internationale Kooperation von
Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern,
- Künstler, Sportler, Entertainer und deren Rechteverwertungsgesellschaften,
- ausländische Initiatoren von Film- und Medienfonds,
- Geschäftsführer und Direktoren internationaler Konzerne im Rahmen ihrer
Versetzung vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Ausland,
- Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Entsendung vom Ausland in das Inland und vom
Inland Ausland sowie im Rahmen des internationalen Arbeitnehmerverleihs,
- deutsche Investoren mit spanischem Grundbesitz,
- Wegzügler mit Grundbesitz und Beteiligungen in Deutschland im Rahmen der
Vermögensübertragung und der vorweggenommenen Erbfolge,
- liechtensteinische Familienstiftungen mit Kapitalanlagen in der EU
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