Home
Kanzlei
Leistungen
Kooperationen
Kontakt
Impressum
 

Internationales Steuerrecht - 
Planung und Analyse zwischenstaatlicher Sachverhalte

 
Seit vielen Jahren beraten wir Inländer und Ausländer intensiv und nachhaltig in Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung.

Regelmäßig führen wir auch Seminare zu grundsätzlichen Fragen des Internationalen Steuerrechts und zu aktuellen Themen durch.

Bekanntlich ist das internationale Steuerrecht eine komplexe Materie und stellt hohe Anforderungen an die Kompetenz des Beraters. Sie erfordert neben der Beherrschung des deutschen Steuerrechts nicht nur die Kenntnis aller derzeit 88 deutschen Doppelbesteuerungsabkommen über die Ertragssteuern und der sechs Abkommen über die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, sondern auch der ausländischen Vorschriften. Zudem spielt das Europarecht zunehmend eine Rolle, weil es das Steuerrecht der EU-Mitgliedsstaaten verdrängen und auch den Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber vorrangig anzuwenden sein kann.

Die Kenntnis dieser Zusammenhänge ist heute die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Steuerplanung. Nur so kann festgestellt werden, wo sich steuerliches "Niemandsland" befindet, in dem Einkommen und Vermögen entweder gar nicht oder nur gering besteuert werden darf. Das Zusammenspiel der verschiedenen Steuersysteme macht ihren steuerplanerischen Reiz aus. Insofern stimmt die Feststellung noch, die der ehemalige Präsident des Bundesfinanzhofs einmal so ausgedrückt hat: "Je komplizierter das Steuerrecht ist, desto besser kann es zur Steuerminimierung genutzt werden". Dem Aufspüren derartiger Besteuerungslücken und ihrer Umsetzung in praxistaugliche Gestaltungen widmen wir einen großen Teil unserer Arbeitszeit.

Wenn über die Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit nachgedacht wird, so stellt sich zunächst die Frage, welches Zielland als neuer Sitzstaat in Betracht kommt. Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Manche sog. Niedrigsteuerländer wie die Schweiz oder Steueroasen wie Monaco oder Andorra erweisen sich bei genauer Analyse des Gewollten als echte Steuerfallen. Manche Hochsteuerländer dagegen, etwa Österreich und Spanien, entpuppen sich als in Teilbereichen als wahre "Steuerparadiese". Ob das eine oder das andere Land die richtige Wahl ist, hängt vom Standort Ihres Vermögens, der Art Ihrer Einkünfte und davon ab, wo diese Einkünfte generiert, d.h. erwirtschaftet werden. Oftmals empfiehlt es sich, nicht "alle Brücken hinter sich abzubrechen", sondern einen Wohnsitz im Inland beizubehalten.

Deutschland - der optimale Standort für Nicht-EU-Ausländer

Leider ist weithin unbekannt, daß Deutschland für Ausländer ein wahres Steuerparadies sein kann. Dies gilt insbesondere für Ausländer, die in Nicht-EU-Staaten (etwa in Russland) ansässig sind, und die in anderen EU-Staaten oder in den USA Kapital anlegen oder Unternehmenseinkünfte erzielen wollen. Möglich wird dies durch die geschickte Nutzung des deutschen Gesellschafts- und Steuerrechts in Verbindung mit den Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit den EU-Staaten und den USA abgeschlossen hat. Beispielhaft seien hier nur das Rechtsinstitut des Nießbrauchs und die Beteiligung an deutschen Immobilienfonds genannt.

Mandanten und Beratungsleitungen

  • ausländische Unternehmen aller Rechtsformen mit Niederlassungen in Deutschland, 
  • deutsche Unternehmen aller Rechtsformen mit Niederlassungen im Ausland, deutsche Kapitalgesellschaften, die ihre Geschäftsleitung in das Ausland verlegen, 
  • ausländische Dienstleister mit Beteiligungen an deutschen Personengesellschaften, 
  • deutsche Unternehmen mit Personengesellschaftsbeteiligungen im Ausland,
  • Entwicklung von Strukturen für die internationale Kooperation von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, 
  • Künstler, Sportler, Entertainer und deren Rechteverwertungsgesellschaften,
  • ausländische Initiatoren von Film- und Medienfonds, 
  • Geschäftsführer und Direktoren internationaler Konzerne im Rahmen ihrer Versetzung vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Ausland, 
  • Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Entsendung vom Ausland in das Inland und vom Inland Ausland sowie im Rahmen des internationalen Arbeitnehmerverleihs, 
  • deutsche Investoren mit spanischem Grundbesitz, 
  • Wegzügler mit Grundbesitz und Beteiligungen in Deutschland im Rahmen der Vermögensübertragung und der vorweggenommenen Erbfolge, 
  • liechtensteinische Familienstiftungen mit Kapitalanlagen in der EU
Top