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Kernkompetenz:
 
Das Stammgeschäft unserer Kanzlei besteht in der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Lohn- und Finanzbuchhaltung für die meist mittelständigen Mandaten.

  • Die Finanzbuchführung umfasst die Erstellung der vollständigen Buchhaltung, von der Kontierung der Belege über die Erfassung bis zur Verbuchung der Daten mit dem externen Rechnungssystem von agenda. Unter Einholung weiterer Informationen (z.B. Anlagebuchführung, Rückstellungsbildung, Abgrenzungsarbeiten) werden aus den Buchführungsdaten die Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA's) entwickelt. Aus diesem vorhandenen Datenwerk können die notwendigen betriebswirtschaftlichen und steuergestalterischen Schlüsse gezogen werden, z.B. die frühzeitige Einflussnahme auf die steuerlichen Vorauszahlungen.
     
    Selbstverständlich können darüber hinaus Anlagen für die Steuererklärung bezüglich Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen erstellt werden.

  • Die Lohnbuchhaltung beinhaltet die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Arbeitnehmer Ihres Unternehmens sowie die Anfertigung von Verdienstbescheingigungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und die Lohnsteueranmeldungen.

Beratungskompetenz:
 
Neben dem Tagesgeschäft liegt unser besonderes Augenmerk auf folgenden Schwerpunkten:

  • regelmäßige Information zu Änderungen der Steuergesetze und Rechtsprechung und gestaltende Maßnahmen, die Option, durch gestaltende Steuerberatung die Steuerbelastung zu minimieren, Einsatz von Steuersparmodellen,       Aktuellen Newsletter öffnen
     

  • Aktive Hilfestellung bei der Ermittlung von Kauf- oder Verkaufspreisen von Unternehmen,
     

  • Beratung bei Gesellschaftsgründung (z.B. Einzelunternehmen oder GmbH),
     

  • Kostenreduzierung bei unternehmerischen und privaten Auslandsengagement im europäischen Ausland,
                                     Details zum Internationalen Steuerrecht
     

  • Gestaltung zum Thema Schenken und Vererben insbesondere aus steuerlicher Sicht,
     

  • Rechtliche und steuerliche Legalisierung der Tätigkeit polnischer Unternehmer im Bundesgebiet nach den neuen EU-Maßgaben,
     

  • Erstellung von Berichten nach der Pflegeverordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung.

Zu guter letzt:
 

"Zwei Dinge im Leben sind uns sicher: 
der Tod und die Steuern."

Benjamin Franklin

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