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Kernkompetenz:
Das Stammgeschäft unserer Kanzlei besteht in der Durchführung der gesetzlich
vorgeschriebenen Lohn- und Finanzbuchhaltung für die meist mittelständigen
Mandaten.
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Die Finanzbuchführung umfasst die Erstellung der vollständigen
Buchhaltung, von der Kontierung der Belege über die Erfassung bis zur
Verbuchung der Daten mit dem externen Rechnungssystem von agenda. Unter Einholung
weiterer Informationen (z.B. Anlagebuchführung, Rückstellungsbildung,
Abgrenzungsarbeiten) werden aus den Buchführungsdaten die Jahresabschlüsse,
Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftliche
Auswertungen (BWA's) entwickelt. Aus diesem vorhandenen Datenwerk können die
notwendigen betriebswirtschaftlichen und steuergestalterischen Schlüsse gezogen
werden, z.B. die frühzeitige Einflussnahme auf die steuerlichen
Vorauszahlungen.
Selbstverständlich können darüber hinaus Anlagen für die Steuererklärung
bezüglich Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen erstellt werden.
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Die Lohnbuchhaltung beinhaltet die Erstellung der Lohn- und
Gehaltsabrechnung für die Arbeitnehmer Ihres Unternehmens sowie die Anfertigung
von Verdienstbescheingigungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaften,
Krankenkassen und die Lohnsteueranmeldungen.
Beratungskompetenz:
Neben dem Tagesgeschäft liegt unser besonderes Augenmerk auf folgenden
Schwerpunkten:
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regelmäßige Information zu Änderungen der Steuergesetze
und Rechtsprechung und gestaltende Maßnahmen, die Option, durch gestaltende
Steuerberatung die Steuerbelastung zu minimieren, Einsatz von
Steuersparmodellen,
Aktuellen Newsletter öffnen
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Aktive Hilfestellung bei der Ermittlung von Kauf- oder
Verkaufspreisen von Unternehmen,
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Beratung bei Gesellschaftsgründung (z.B.
Einzelunternehmen oder GmbH),
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Kostenreduzierung bei unternehmerischen und privaten Auslandsengagement
im europäischen Ausland,
Details
zum Internationalen Steuerrecht
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Gestaltung zum Thema Schenken und Vererben
insbesondere aus steuerlicher Sicht,
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Rechtliche und steuerliche Legalisierung der Tätigkeit polnischer
Unternehmer im Bundesgebiet nach den neuen EU-Maßgaben,
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Erstellung von Berichten nach der Pflegeverordnung und der
Makler- und Bauträgerverordnung.
Zu guter letzt:
"Zwei Dinge im Leben sind uns sicher:
der Tod und die Steuern."
Benjamin Franklin
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